Gefolterte Genfer Konventionen
Im Juni hat der Supreme Court der Vereinigten Staaten der eigenen Regierung auf die Finger geklopft. Im Fall “Hamdan vs. Rumsfeld” wurde dem fragwürdigen juristischen Konzept des “feindlichen Kombattanten”, der nicht der Genfer Konvention unterstünde, die rechtliche Legitimation entzogen. Auch Häftlinge auf Guantánamo unterstehen den Genfer Konventionen. Deshalb ist die US-Regierung eilig dabei, ihr Gefangenenprogramm auf eine neue juristische Basis zu stellen. Die Gefangenen sollen vor einem Militärtribunal verurteilt werden, wobei insbesondere der gemeinsame Artikel 3 der Genfer Konventionen von Bedeutung ist. Er untersagt während der Gefangenschaft u.a. die “Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung”.
Das mag schwammig sein, Bush meint deswegen diesen Artikel genauer definieren zu müssen, um den Spielraum für CIA-Verhöre auszuweiten. Ginge es nach ihm, würde die Bestimmung ausgehebelt oder “neu definiert”. So sollten gemäss seinem Vorschlag auch Aussagen, die unter “Zwang” (aka Folter) zustande kamen, vor Gericht verwendet werden können. Des weiteren sollte Angeklagten der Zugang zu geheimen Dokumenten, die gegen sie verwendet würden, verwehrt bleiben. Glücklicherweise regt sich dagegen Widerstand. Besonders John McCain und Colin Powell mobilisieren Widerstand in der republikanischen Partei.
Es ist wichtig für die Glaubwürdigkeit des amerikanischen Rechtsstaates, dass sie damit erfolgreich sind. Während davor der rechtliche Status der Gefangenen unklar war, geht es jetzt darum Gesetze zu erlassen, die Bestand haben werden. Aussagen, die unter der Einwirkung “harter Verhörmethoden” (z.B. waterboarding) oder mittels illegaler Abhöraktionen zustande kommen, müssen vor Gericht nichtig sein. Ich kann mich nur Fareed Zakaria anschliessen:
Let’s hope the debate will end with the United States’ embracing a position that will allow America to reclaim the moral high ground.
